Der Strompreis für Endkunden setzt sich zusammen aus dem Tarif für die Netznutzung, dem Tarif bzw. dem Preis für die Energie, allfälligen Abgaben an Gemeinwesen und dem Netzzuschlag gem. Art. 35 EnG.

Die Tarife in der Grundversorgung werden vom Regulator ElCom überwacht. Die Daten stammen aus der Tarifpublikation der ElCom. Grundversorgt sind Verbraucher, die den Strom nicht am Markt beschaffen dürfen oder wollen. Am Markt kann aber nur der Energieanteil beschafft werden. Netztarif und Abgaben müssen mit wenigen Ausnahmen (Pumpspeicher, Selbstversorger) von allen Verbrauchern bezahlt werden, wobei es beim Netz darauf ankommt, auf welcher Netzebene der Strom bezogen wird.

Als Ausgangspunkt wird hier das Verbrauchsprofil H4 verwendet, das einem Haushalt mit 4’500kWh Stromverbrauch entspricht. Dargestellt sind sowohl Netz- und Stromtarif, sowie die Abgaben. Es handelt sich um einen Anschluss auf Netzebene 7, der untersten und teuersten Netzebene, auf der anteilmässig alle höheren Netzebenen mitfinanziert werden müssen. Zugleich sind Endverbraucher mit weniger als 100’000 kWh Verbrauch pro Jahr nicht marktberechtigt, d.h. Haushalte und Kleinverbraucher müssen die elektrische Energie beim lokalen Verteilnetzbetreiber beziehen. Diese können für Netz und Energie ihre Gestehungskosten inkl. einem regulierten Gewinn (Kalkulatorischer Zinssatz – WACC) an die grundversorgten Verbraucher verrechnen.

Ausgewählt wurde eine Reihe von geografisch verteilten Netzbetreibern mit städtischem, ländlichem und gebirgigem Versorgungsgebiet. Dargestellt sind die Jahre 2009, 2021, 2022 und 2023 also das erste Jahr, in welchem grosse Verbraucher von ihrem Recht auf Marktzugang Gebrauch machen konnten sowie die letzten 3 Jahre mit dem ausserordentlich markannten Anstieg der Stromkosten.

Was auffällt, ist die grosse Bandbreite bei den Netzentgelten, die 2023 wie schon in den Vorjahren vom Einfachen zum Doppelten reicht, nämlich von 7.78 bis zu über 15.26 Rp./kWh. Alle Netztarife steigen 2023 an, aber nicht überall gleich viel. Swissgrid – die Betreiberin des Hochspannungsnetzes – hebt alle Kostenkomponenten an. Sie rechnet 2023 auch mit deutlich höheren Kosten für die Beschaffung der Systemdienstleistungen (SDL steigen von 0.16 auf 0.46Rp. / kWh). Bei den Verteilnetzbetreibern im vorliegenden Beispiel liegen die Aufschläge für Haushalte zwischen 0.15 und 1.35 Rp./kWh bzw. 1.6 und 13%.

Bei den Energietarifen für Haushalte sind die Unterschiede ebenfalls frappant. Sie reichen von 9 bis über 17.6 Rp./kWh. Hier sind die Gestehungskosten relevant, seien es diejenigen der eigenen Produktionsanlagen, von mehrjährigen Abnahmeverpflichtungen oder die Auswirkungen der Beschaffungsstrategie am Markt. Die Erhöhungen der Energietarife reichen von 0 bis 9.9 Rp./kWh bzw. 0 % bis 127%. Geringe oder gar keine Erhöhung der Energietarife findet man bei Netzbetreibern mit einem hohen Anteil an Eigenproduktion und solchen, die mit einer Langfriststrategie ihre Strompreise teilweise schon mehrere Jahre im Voraus abgesichtert haben. Der für 2023 sehr hohe Börsenpreis schlägt dann nicht auf die Kosten durch.

In der Grundversorgung muss nicht das günstigste Stromprodukt angeboten werden. Viele Netzbetreiber verrechnen in der Grundversorgung ein Produkt, das sich aus erneuerbaren Quellen in der Schweiz zusammensetzt.

Sehr viele Gemeinden erheben mittlerweile eine kommunale Abgabe auf dem Stromverbrauch. Deren Höhe und Verwendung werden durch das Gemeinwesen festgelegt und können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch sein. Die Abgabe wird zwar vom zuständigen Netzbetreiber abgeführt, untersteht aber nicht der Kontrolle durch die ElCom, die sonst für die Überprüfung der anrechenbaren Kosten im Monopolbereich zuständig ist. Bei der sehr hohen Abgabe der IWB von Basel Stadt handelt es sich um eine Lenkungsabgabe, mit der ein Stromsparfonds alimentiert wird. Sie ist fast so hoch wie der Preis für die Energie, wird aber in Form eines «Stromspar-Bonus» an Bevölkerung (per capita) und Unternehmen (gem. Lohnsumme) zurückerstattet.

Schliesslich ist auch der Netzzuschlag, – die Abgabe auf dem Übertragungsnetz – für die verschiedenen Förder- und Kompensationsabgaben seit der Einführung deutlich von 0.45 auf die gesetzlich maximal möglichen 2.3 Rp./kWh angehoben worden.

In der Pipeline für die kommenden Jahre ist ein weiterer substanzieller Zuschlag für die sog. Wasserkraft- bzw. Hydroreserve. Mit dieser soll in den Speicherseen Wasser für die kritischen Wintermonate Dezember bis Mitte Mai zurückgehalten werden. Es wird mit einem Aufschlag von 1.2 Rp./kWh gerechnet, dieser ist aber abhängig von den aktuellen Marktpreisen.

Mit dem Netzzuschlag werden inzwischen die Mittel für eine ganze Reihe von Subventionsumlagen erhoben, damit sie von dort auf alle Endverbraucher gewälzt werden. Ursprünglich war das die Kostendeckende Einspeiseverütung (KEV) für die Förderung von erneuerbaren Energien und für Netzverstärkungen, die dadurch notwendig wurden. Mittlerweile fallen neben der weiterlaufenden KEV allerlei neue Sachverhalte darunter, die für Subventionen qualifizieren (einmalige Investitionsbeiträge für alle erneuerbaren Energien, Marktprämie für nicht rentable Wasserkraftwerke, Bauten zum Schutz von Gewässern und Fischen, Neubauten von Wasserkraftanlagen – Stichwort „2 TWh Winterreserve“). Mit dem Aufwand für das Übertragungsnetz hat der Netzzuschlag nichts zu tun. Die Kosten des Übertragungsnetzes und der Systemdienstleistungen sind im Netztarif bereits eingerechnet.

Stromtarife (Netz, Energie, Abgaben an Gemeinwesen, Subventionsumlagen - KEV u.a.m.) für Haushalte 2009 -2022

Der Verbrauch in den nachfolgenden Profilen liegt immer über den 100’000kWh, die nötig sind, um vom Recht auf Marktzugang Gebrauch machen zu können. Deshalb werden jeweils zwei Grafiken gezeigt. Die erste schliesst den Energietarif mit ein, der zur Anwendung kommt, wenn das betreffende Unternehmen nicht in den Markt gewechselt hat, die zweite ist ohne den Tarif für die Energie, also nur mit demjenigen Teil der Stromkosten, der im Monopolbereich liegt.

Ein KMU bezahlt 2023 im Durchschnitt der Stichprobe 24.8 Rp./kWh. Das sind 6.7 Rp./kWh mehr als 2009, dem ersten Jahr der Strommarktöffnung und 5.0 Rp./kWh mehr als im Vorjahr. Die Detailanalyse zeigt, dass die Netznutzung teurer geworden ist (9.1 Rp./kWh; +1.4 Rp./kWh seit 2009). Auch die Energie ist teurer (6.7 Rp./kWh). Die Kommunalabgaben sind sehr unterschiedlich, in der Tendenz der letzten Jahre etwa gleichbleibend. Der Netzzuschlag liegt seit einigen Jahren unverändert auf dem gesetzlich festgelegten Maximum von 2.3 Rp./kWh.

Im Beitrag «Vergleich Industriestrompreis» ist ersichtlich, dass der Strompreis für KMU in der Schweiz zu den höchsten in Europa gehört. Dies liegt einerseits daran, dass Netzentgelte und Abgaben in der Schweiz hoch sind und andrerseits auch daran, dass in diesem Segment noch etliche KMU nicht in den Markt gewechselt haben, also den nach wie vor hohen Gestehungskostentarif für die Energie bezahlen. Letzterer liegt 2023 zwischen 9.0 und 17.4 Rp./kWh. Der untere Rand der Bandbreite liegt kaum höher als der Marktpreis, den ein KMU mit einer lanfristigen Beschaffungsstrategie erwarten könnte.

Die Netzentgelte für KMU liegen zwischen 6.3 und über 12.6 Rp. / kWh (Durchschnitt 9.1 Rp./kWh), also auch hier wie bei den Haushalten ein Faktor 2 zwischen dem günstigsten Netzbetreiber und dem teuersten.

Ein Industriebetrieb bezahlt 2023 im Durchschnitt der Stichprobe 20.4 Rp./kWh. das sind 4.6 Rp./kWh mehr als 2022. Die Industriestrompreise gehören im internationalen Vergleich ebenfalls zu den höchsten in Europa. Allerdings dürften hier wesentlich mehr Unternehmen den Schritt in den Markt gemacht haben, um von günstigeren Energiepreisen profitieren zu können. Gegenüber den Vorjahren ziehen die Energietarife deutlich an, was darauf hindeutet, dass der Marktpreis auch auf die kostendeckenden Tarife in der Grundversorgung wirkt.

Die Netztarife für die Industrie sind mit 5.6 Rp./kWh gut 3 Rp. tiefer als bei den KMU. Der Effekt der höheren Netzebene ist deutlich sichtbar. Auf NE 5 sind die Netzkosten geringer, weil die NE 6 & 7 nicht mitfinanziert werden müssen. Bei der Energie ist der Effekt mit rund -0.6 Rp./kWh erwartungsgemäss deutlich geringer.

Ein Grossverbraucher bezahlt 2023 im Durchschnitt der Stichprobe 19.7 Rp./kWh. Auch die Preise für Grossverbraucher liegen im internationalen Vergleich am oberen Ende der Skala. Bei der Netznutzung fahren Grossverbraucher gegenüber der Industrie etwa 1.3 Rp./kWh günstiger, bei der Energie sind es 5.1 Rp./kWh. Der Grund dürfte v.a. beim ausgeglicheneren Profil der Grossverbraucher liegen, das bei den stanardtisierten Tarifvergleichen verwendet wird. Grossverbraucher kommen auf eine Nutzungsdauer von 4’600 Stunden, während es beim verwendeten Industrieprofil 3’750 Stunden sind. Die Nutzungsdauer ist das Verhältnis von Energie- zum höchsten Leistungsbezug pro Jahr.

Die Quintessenz aus vorliegender Analyse ist in Form von Durchschnittswerten der berücksichtigten EVU in nachfolgender Tabelle zusammengefasst:

Im fünfzehnten Jahr der Teilmarktöffnung sind die Tarife für die Netznutzung bei bei allen Endkunden im Durchschnitt höher als im ersten Jahr. Die Energie war v.a. nach 2013 günstiger, als viele Unternehmen von ihrem Recht auf Marktzugang Gebrauch gemacht haben. Diese Energiepreise sind hier nicht berücksichtigt, da sie auf individuellen privatrechtlichen Verträgen beruhen. Mittlerweile hat sich das Blatt gewendet. Wegen der geringen Verfügbarkeit von Produktionskapazitäten in Frankreich und der hohen Gaspreise werden 2023 sehr volatile und hohe Strompreise erwartet. Ein Wermutstropfen liegt in der Tatsache, dass die individuellen Energiepreise, die mit einer guten Strategie für 2023 am Markt ausgehandelt werden konnten, in der Regel unter den Tarifen der Grundversorgung und deutlich unter den aktuellen Marktpreisen liegen.

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